Auch wenn die Sparbuchübergaben durch diverse Verzichtserklärungen von Begünstigten bzw Organen einer Privatstiftung begleitet wurden, sind diese Verzichtserklärungen keine Leistung gem § 29 EStG, da es sich nicht um ausreichend konkrete Rechtspositionen handelte.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

