Eine Grunddienstbarkeit (Recht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Nachbargrundstück) ist zivilrechtlich untrennbar mit dem Eigentum am herrschenden Grundstück verknüpft. Sie ist daher steuerlich kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern nur ein .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

