Die Garantie unterscheidet sich von der (gebührenpflichtigen) Bürgschaft durch die fehlende Akzessorietät.
Garantietypische Formulierungen sind: "Einwendungsverzicht, Zahlung ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, auf erstes Anfordern, unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung.

