Bei Bestandsverträgen mit einer Kombination von bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer ist die Höchstbemessungsgrundlage der 21-fache Jahreszins (max 18 Jahre für bestimmte Laufzeit + drei Jahre für unbestimmte Laufzeit).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

