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21-facher Jahreszins als Höchstbemessungsgrundlage

Steuer-RadarGebührenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/92taxlex-SRa 2022, 259 Heft 7 und 8 v. 22.7.2022

Bei Bestandsverträgen mit einer Kombination von bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer ist die Höchstbemessungsgrundlage der 21-fache Jahreszins (max 18 Jahre für bestimmte Laufzeit + drei Jahre für unbestimmte Laufzeit).

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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