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Haftung des Rechtsanwalts für unrichtige Immo-ESt nur bei Wissentlichkeit

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/75taxlex-SRa 2022, 213 Heft 6 v. 24.6.2022

Eine Haftung des selbstberechnenden Parteienvertreters für eine unrichtige Immo-ESt besteht nur, wenn er die unrichtige Berechnung "wider besseres Wissen" vorgenommen hat. Das BFG hat diese Voraussetzung nicht geprüft.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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