Die in einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbarte Abfindungszahlung für den Fall der Scheidung ist keine freigiebige Zuwendung, sondern Interessensausgleich.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die in einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbarte Abfindungszahlung für den Fall der Scheidung ist keine freigiebige Zuwendung, sondern Interessensausgleich.
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