Das aufeinander abgestimmte Zusammenwirken einer gewinnorientierten GmbH (Betreiberin einer Golfanlage) und eines gemeinnützigen Golf-Vereins (mit Verlustabdeckung durch die GmbH) ist aus Sicht der GmbH betrieblich veranlasst,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

