Großreparaturen sind nicht jährlich anfallende Aufwendungen von einigem Gewicht (absolut und relativ), deren Wert sich weit über ein Jahr hinaus erstreckt. Maßgeblich für die Größe des Aufwandes ist der Wert im Zeitpunkt der Durchführung.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

