Hohe Mieterinvestitionen der GmbH sind keine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter (Vermieter), wenn
der Vermieter einen Kündigungsverzicht auf zehn Jahre bzw zum Teil sogar 33 Jahre, somit auf die Nutzungsdauer der Investitionen, erklärt hat und
die tatsächliche Nutzung auch durch die GmbH erfolgt,

