Ein durchgehender Hauptwohnsitz liegt auch dann vor, wenn dieser vorübergehend (fünf bis sechs Monate) ohne endgültige Aufgabeabsicht unterbrochen wurde. Eine Unterbrechung für fünf Monate (ersichtlich aus polizeilicher Abmeldung) zwecks Wohnungsrenovierung ist daher unschädlich.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

