Versicherungsentschädigungen für Betriebsgebäude (Totalschaden wegen Brand) sind steuerpflichtig, können aber in Analogie mit dem begünstigten Immo-ESt Satz gem § 30a EStG (30 %) besteuert werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

