Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes muss für ausbezahlte Löhne immer auch die anteilige Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Dies gilt auch für Akontozahlungen auf die Löhne.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes muss für ausbezahlte Löhne immer auch die anteilige Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Dies gilt auch für Akontozahlungen auf die Löhne.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
