Auch wenn der AfA-Ersatz des Fruchtgenussberechtigten an den Eigentümer erst vier Jahre nach Begründung des Fruchtgenussrechtes (Immobilienschenkung unter Fruchtgenussvorbehalt) vereinbart worden ist, ist die Liegenschaftsschenkung unter Fruchtgenussvorbehalt als einheitliches
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

