Der gemeine Wert eines Baurechtes kann mit den abgezinsten Bauzinsbeträgen über die gesamte Laufzeit (99 Jahre) errechnet werden.
Der in § 15 BewG bzw im Abzinsungsrechner des BMF vorgesehene Zinssatz von 5,5 % ist nach Ansicht des BFG derzeit weitaus überhöht.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

