Eine Haftungsvergütung von 10 % des Stammkapitals ist angemessen, wenn dies einer Verzinsung des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals in einer Bandbreite von 0,8 % bis 1,7 % entspricht (bankübliche Avalprovision).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

