Nachträgliche pauschale Verrechnungspreisanpassungen für aus dem Drittland importierte Waren führen zu keiner Änderung des Zollwerts und somit zu keiner Änderung der Zollschuld.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Nachträgliche pauschale Verrechnungspreisanpassungen für aus dem Drittland importierte Waren führen zu keiner Änderung des Zollwerts und somit zu keiner Änderung der Zollschuld.
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