Steht eine Dissertation iZm der (karenzierten) Berufstätigkeit, so liegen abzugsfähige Fortbildungskosten vor. Auch die Fahrtkosten zum Fortbildungsort (Universität) sind abzugsfähig.
Findet die Fortbildung aber am Arbeitsort statt (nichtselbstständige Tätigkeit als Lektor an der Universität), so sind nur zusätzliche

