Eine Kapitalherabsetzung ist nur insoweit ein Veräußerungsvorgang, als der Rückzahlungsbetrag die Anschaffungskosten überschreitet. Ein Verlust kann sich aus Einlagenrückzahlungen durch Kapitalherabsetzung nicht ergeben.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

