Freiwillige Abfertigungen für durch einen Arbeitgeber angerechnete Vordienstzeiten, für die noch keine Abfertigung bezahlt wurde, sind nur insoweit lohnsteuerbegünstigt (6 %), als der Arbeitnehmer diese Vordienstzeiten lückenlos
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

