Wird dem Kfz-Leasing von Mitarbeitern rechnerisch ein 20%iger Mitarbeiterrabatt (reduzierter Anschaffungspreis) zugrunde gelegt und ist vertraglich ausschließlich eine Privatnutzung der PKW durch die Mitarbeiter vereinbart, so fällt dieser Vorteil unabhängig von der Laufzeit des Leasingvertrages unter die Steuerbefreiung für 20%ige Mitarbeiterrabatte.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

