Verträge zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft (Managementvertrag einer Geschäftsführungs-OG mit GmbH) sind an den besonderen Kriterien für Familienverträge (§ 21 BAO) zu messen.
Weicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Verträge zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft (Managementvertrag einer Geschäftsführungs-OG mit GmbH) sind an den besonderen Kriterien für Familienverträge (§ 21 BAO) zu messen.
Weicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
