Wurde für die ausländische Betriebsstätte (deutsche KG) im Ausland zu einer pauschalen Gewinnermittlung (sog Tonnagebesteuerung) optiert, die zu einem Gewinn von rd Euro 50,- führt, so kann der tatsächlich erlittene Verlust in Österreich nicht gem § 2 Abs 8 EStG abgezogen werden, da der Verlustabzug durch die ausländische Gewinnermittlung gedeckelt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

