Verlustanteile aus einer Kommanditgesellschaft, deren Unternehmensschwerpunkt das Halten von Kapitalanteilen ist, sind gem § 2 Abs 2a EStG steuerlich nicht ausgleichsfähig.
Daran ändert nichts, dass der Verlustanteil im Feststellungsbescheid
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

