Wird die Einkommensteuererklärung elektronisch eingereicht und werden die ergänzenden Offenlegungsunterlagen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Erläuterungen) postalisch im Info-Center eingereicht, so sind diese Unterlagen im Zeitpunkt der Bescheidfestsetzung nicht bekannt, wenn der Einkommensteuerreferent den Einkommensteuerbescheid sofort aufgrund der elektronischen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

