Ermittelt der Steuerberater den Überschuss aus dem Verkauf eines Miteigentumsanteils an einer vermieteten Liegenschaft nur durch Vergleich des Verkaufserlöses mit den Anschaffungskosten ohne Berücksichtigung der geltend gemachten Instandsetzungskosten und Abschreibung, so stellt dies grobe Fahrlässigkeit, aber keinen Vorsatz
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

