Nicht lohnsteuer- und DB-pflichtige Reisevergütungen liegen nur vor, wenn die Dienstnehmer einwandfreie Nachweise über die dienstlichen Fahrten (dienstlicher Reisezweck, konkrete Fahrtstrecken) vorgelegt haben.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

