Die im Jahr 2006 begonnene Verpachtung der Land- und Forstwirtschaft an den Sohn kann nicht nachträglich in eine Betriebsaufgabe umgedeutet werden, da das Gesamtbild der Verhältnisse dafür spricht, dass entweder der Sohn oder die Töchter (jeweils mit entsprechender Ausbildung) den Betrieb übernehmen und fortführen hätten können.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

