Es ist im allgemeinen Geschäftsleben nicht unüblich, dass bei Kontokorrentverhältnissen keine Sicherheiten verlangt werden. Die ausreichende Bonität des Anteilsinhabers (Nachweis durch Unternehmensbewertung) gleicht den Mangel an Sicherheiten aus.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

