Werden einem selbständigen Auftragnehmer vom Auftraggeber Hilfsmittel für die Erbringung der geschuldeten (anwaltlichen) Leistung zur Verfügung gestellt (zB Büroinfrastruktur), handelt es sich dabei nicht um einen der Umsatzsteuer unterliegenden tauschähnlichen Umsatz, sondern eine
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

