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Drohverlustrückstellung für angemietete Objekte nur bei Filialschließung

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/67taxlex-SRa 2021, 224 Heft 6 v. 11.6.2021

Eine Drohverlustrückstellung für angemietete Räumlichkeiten ist möglich, wenn die Räumlichkeiten nutzlos geworden sind, somit bei Filialschließung.

Werden die Räumlichkeiten aber weiterhin (zumindest teilweise) genutzt, auch wenn Filialverluste erwirtschaftet werden, ist eine Drohverlustrückstellung nicht

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