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Kein Gebührenzuschlag bei Unkenntnis

Steuer-RadarGebührenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/58taxlex-SRa 2021, 181 Heft 5 v. 14.5.2021

Ein Gebührenzuschlag (50 % für Mietvertragsgebühr) setzt persönliches Verschulden, zumindest Kontroll- oder Auswahlverschulden, voraus. Bei Unkenntnis wegen betrügerischer Manipulationen eines Dritten liegt dieses nicht vor.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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