Ein Gebührenzuschlag (50 % für Mietvertragsgebühr) setzt persönliches Verschulden, zumindest Kontroll- oder Auswahlverschulden, voraus. Bei Unkenntnis wegen betrügerischer Manipulationen eines Dritten liegt dieses nicht vor.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

