Sind nach dem teilweisen Schulderlass (rd Euro 340.000,-) einer Bank noch immer Bankverbindlichkeiten in Millionenhöhe vorhanden, so liegt keine allgemeine Sanierungsmaßnahme vor. Es besteht daher keine Ausnahme von der 75%igen .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

