Auch die durch eine Geschäftsführungs-GesbR der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer abgerechneten Leistungen gehören zu den selbständigen Einkünften der Geschäftsführer und sind daher DB- und DZ-pflichtig,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

