Ein fixer Mindestgewinn eines Arbeitsgesellschafters (Komplementär einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Bezug auf eine ausländische Zweigniederlassung) ist im Rahmen der Gewinnverteilung zwischen den Mitunternehmern auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn die ausländische Zweigniederlassung insgesamt einen Verlust
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

