Konvertierungsverluste bzw -gewinne aus Fremdwährungsdarlehen im außerbetrieblichen Bereich sind Spekulationseinkünfte (nur innerhalb eines Jahres steuerwirksam) und keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften oder Vermietung oder Immo-ESt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

