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Grundanteil

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/145taxlex-SRa 2021, 386 Heft 11 v. 12.11.2021

Der Nachweis eines geringeren Grundanteils (als 40 %) kann nicht nur durch Gutachten, sondern gem § 3 Abs 2 Grundanteilsverordnung auch durch offenkundiges Abweichen von mindestens 50 % erbracht werden.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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