Einem kleinen Ein-Mann-Gebrauchtwagenhändler wurden Euro 1.500,- Strafe vorgeschrieben, weil er beharrlich die Verwendung einer Registrierkasse verweigert (nachdem er an der Verwendung einer digitalen Registrierkasse am Notebook gescheitert ist).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

