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Nachweis von Vorsatz

Steuer-RadarFinanzstrafrechtAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/112taxlex-SRa 2020, 260 Heft 7 und 8 v. 10.8.2020

Vorsatz oder bedingter Vorsatz (ernstliches Möglichhalten und billigende Inkaufnahme einer Abgabenverkürzung) muss durch die Behörde nicht "naturwissenschaftlich exakt" nachgewiesen werden.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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