Wird bei Übergabe einer Liegenschaft unter Vorbehaltsfruchtgenussrecht vereinbart, dass der Fruchtgenussberechtigte einen AfA-Ersatz und sämtliche laufende Kosten (Betriebskosten, Versicherungsprämien, Erhaltung) zu tragen hat, so ist diese Kostentragung das Entgelt
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

