Ist im Dienstbarkeitsvertrag grundsätzlich die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer durch die Nutzerin vereinbart, so zählt diese zur Gegenleistung, auch wenn der Vertrag gem § 6 Abs 1 Z 16 UStG umsatzsteuerfrei
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

