Wird eine nach dem Tod des Mannes verlustbringende Textilboutique durch die Witwe bis zu ihrer Pensionierung trotz jährlicher Verluste fortgeführt, so wäre bereits in den Jahren vor Betriebsaufgabe von Liebhaberei auszugehen, auch wenn das Finanzamt die Verluste aus verfahrensrechtlichen Gründen anerkannt hat.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

