Der zehnjährige Zuwendungsfruchtgenuss ist anzuerkennen, da die Ehegattin Initiative entfaltet hat (Mietvertragsverlängerungen, Indexanpassungen, Geltendmachung eines Kautionsanspruchs, Veranlassung von Instandsetzungen).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

