Der fremdübliche Kaufpreis einer gewerblich genutzten und denkmalgeschützten Liegenschaft ist im Regelfall nach der Ertragswertmethode (Nutzung als Lager und Büro) zu ermitteln. Sachwertmethode und Vergleichswertmethode sind in der Regel ungeeignet.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

