Ein Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber der Tochtergesellschaft (Mietforderung) ist in der Regel gesellschaftsrechtlich veranlasst, weil fremde Gläubiger auch auf aussichtslose Forderungen nicht ausdrücklich verzichten.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

