Auch wenn im Kaufvertrag über den Erwerb von Miteigentumsanteilen zwecks Errichtung eines Wohnhauses nicht steht, dass der Kauf nur wirksam werden soll, wenn sämtliche Miteigentumsanteile veräußert werden, ist konkludent eine derartige aufschiebende Bedingung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

