Wird ein Dienstverhältnis ernsthaft einvernehmlich aufgelöst, so steht die begünstigte Abfertigung auch dann zu, wenn bereits am Ende der Kündigungsfrist wieder ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen worden ist (wegen zwischenzeitiger Einigung mit dem Dienstnehmer).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

