Die Privatnutzung eines Firmen-Pkw durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der zugleich Kommanditist ist, stellt eine Privatentnahme dar, wenn im Geschäftsführervertrag kein Pkw-Sachbezug vorgesehen ist und überdies die Kosten als Privatentnahme verbucht wurden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

