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Steuerlicher Zuschlag für Bilanzberichtigung

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/13taxlex-SRa 2020, 59 Heft 2 v. 14.2.2020

Wird ein Zuschlag gem § 4 Abs 2 EStG für eine Bilanzberichtigung im ersten nicht verjährten Jahr vorgenommen, so muss

die Verjährungssituation dargelegt werden (diese kann insb bei Mitunternehmerschaften für jeden Mitunternehmer unterschiedlich sein) und

dargelegt werden, dass bei Außerachtlassung der Verjährung eine verfahrensrechtliche Möglichkeit bestünde, diesen Bescheid zu ändern, insb durch Wiederaufnahme

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