Ein Konzern ist bereits anzunehmen, wenn aufgrund von Gesellschaftervereinbarungen und engen Leistungsbeziehungen (Cash-Pooling) faktisch eine koordinierte Unternehmenspolitik vorliegt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ein Konzern ist bereits anzunehmen, wenn aufgrund von Gesellschaftervereinbarungen und engen Leistungsbeziehungen (Cash-Pooling) faktisch eine koordinierte Unternehmenspolitik vorliegt.
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