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Widerruf

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2020/24taxlex-SRa 2020, 61 Heft 2 v. 14.2.2020

Für Stiftungen vor 2008 sind die Stiftungseingangswerte nur im Fall eines Widerrufs von der KESt-Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Erfolgt die Auflösung der Stiftung nicht aufgrund eines Widerrufs (der Stifter hat sich dieses Recht nicht vorbehalten), sondern aufgrund eines .

Schlagwörter:

Privatstiftungen.

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